LinguaType & more Dany Santier,
Wilhelmshöher Str. 7, 12161 Berlin, Stand: Januar 2018

I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II. Gegenleistung
1.) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die
Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie -
ßen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Die Preise gelten in EUR.
2.) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auf -
traggebers, einschl. dadurch verursachter Maschinenstill -
stand, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche
Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probe an -
drucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abwei -
chungen im Vergleich zur Vorlage verlangt werden.
3.) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Proberdrucke, Muster und
ähn liche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden,
müssen berechnet werden. Die Bestimmungen des
Abschnittes IX gelten entsprechend. Bei Änderungen von
Lohn-, Material- oder Gemeinkosten zwischen Angebotsab -
gabe und Auf trags erfüllung, kann die Neufestsetzung des
Preises erfolgen. Dieses gilt auch bei laufenden Aufträgen
für Verträge periodischer Arbeiten.
III. Zahlung
1.) Die Zahlung muss in EUR erfolgen. Die Zahlung (Netto -
preis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Ka len -
dertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei
Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rech nungs -
datum gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto auf den Rech -
nungsbetrag. Beinhaltet die Rechnung extra aus ge wie sene
Fracht-, Porto-, Versicherungs- oder sonstige Versandkosten,
sind diese nicht skontoabzugsfähig. Die Rechnung wird
unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Liefer bereit -
schaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2.) Bei neuen Geschäftsverbindungen kann die Zahlung bei
Rechnungsvorlage sofort in bar verlangt werden.
Bei Aufträgen mit überwiegend lohnintensiven Arbeiten
kann die Zahlung ohne Skontoabzug sofort nach Erhalt der
Rechnung verlangt werden.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kar -
tonmengen, besonderer Materialien oder Vorlei stun gen,
kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Eben falls kann
bei neuen Geschäftsverbindungen Voraus zahlung verlangt
werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für geleistete
Arbeiten und bereitgestellte Materialien auch dann vom Auf -
traggeber Zwischenbezahlung zu verlangen, wenn diese
noch keine teilfertigen Gegenstände des Auf tra ges darstellen
und deshalb auch noch nicht lieferbar sind. Ebenfalls
kann für erbrachte Leistungen Zwischen be zah lung verlangt
werden, wenn Korrekturabzüge, Andrucke, Entwürfe, usw.
geliefert sind. Zwischenberechnungen und Vor auszahlun -
gen müssen nicht im Auftrag vereinbart oder vom Auftrag -
nehmer angekündigt werden.
Wechsel werden nur nach besonderer, schriftlicher Verein -
barung und zahlungshalber sowie ohne Skontogewährung
angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.
Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige
Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und
Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der
Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungs ge -
hilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3.) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem
Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nicht zu. Die
Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange
und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach
Abschnitt Vl 3, nicht nachgekommen ist.
IV. Zahlungsverzug
1.) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auf -
traggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Voraus -
zahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch
nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden
Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auf -
tragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer ver -
zugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
2.) Für Verwaltungs- und Portokosten berechnen wir ab der
zweiten Mah nung 5,– EUR. Das gerichtliche Mahn verfah -
ren wird ohne weitere Vorankündigungen zu Lasten des Auf -
traggebers eingeleitet, wenn die dritte Mahnung erfolglos
bleibt.
3.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsscha dens wird hierdurch
nicht ausgeschlossen.
V. Lieferung
1.) Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftrag -
geber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den
Spe ditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2.) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragneh -
mer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den
Fertigstellungstermin der Schriftform.
3.) Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Ver -
zug, so ist ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist
zu gewähren, die wiederum der schriftlichen Bestätigung
des Auftragnehmers bedarf. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auf tragswertes (Eigenleistung
ausschl. Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.) Wenn der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Ver -
pflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Um stän -
den gehindert wird, die er trotz der nach den Um ständen des
Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel,
ob im Betrieb des Auftragnehmers oder bei seinem
Zulieferer eingetreten – z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung
von Zulieferungen, so verlängert sich, wenn die Lieferung
oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem
Umfang. Die Lieferfrist kann sich auch ändern,
wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht
rechtzeitig nachkommt oder während der Auftragsausfüh -
rung Änderungen auszuführen sind. Wird durch die o. a.
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird
der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei.
Auch bei Streik oder Aussperrung verlängert sich, wenn die
Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist
in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Lei -
stung unmöglich, wird der Auftragnehmer von der Liefer -
verpflichtung frei. Dies gilt unabhängig davon, ob Streik oder
Aussperrung vorhersehbar oder abwendbar waren.
Verlängert sich in den obengenannten Fällen die Lieferfrist
oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei,
entfallen hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche,
Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie Vertragsstrafan -
sprüche des Auftraggebers. Wird der Auftragnehmer aus den
vorgenannten Umständen an seiner Abnahme verpflichtung
gegenüber seinen Zulieferern gehindert, gelten die gleichen
Rechtsfolgen, die Gegenleistung als gestundet.
5.) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragneh -
mers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere
Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Ver -
tragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen
des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigen -
tum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftrag ge -
ber tritt seine Forderungen aus der Weite rveräußerung hierdurch
an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt
die Abtretung hiermit an.
7.) Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber
überlassenen Manuskripten, Vorlagen, Text- und Bildfilmen,
Daten trägern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen
der Vertragsobjekte ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen For -
de run gen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI. Beanstandungen
1.) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Ware sowie die zur Kontrolle übersandten Vor- und Zwi -
schenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Werden vom Auf -
traggeber keine Kontrollvorlagen, weitere Kontrollvor lagen,
Andrucke, Muster o. dgl. verlangt, kann der Auftrag nehmer
trotzdem auf die Anfertigung dieser durch sich selbst
und auf Genehmigung der Richtigkeit durch den Auftragge -
ber bestehen, wobei die dadurch entstehenden Kosten dem
Auftraggeber berechnet werden, auch wenn dieses im Auf -
trag nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Ist die Richtig -
keit für den Auftraggeber nicht ausreichend kontrollierbar, so
hat er die Pflicht dieses so zu bemängeln, dass er etwaige Feh -
l er klar erkennbar machen kann. Die Gefahr etwaiger Fehler
geht mit der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Ebenfalls wird auch
für Folgeschäden aus etwaigen Fehlern keinerlei Haftung
vom Auftragnehmer übernommen.
2.) Beanstandungen können nur dann bearbeitet werden,
wenn sie innerhalb einer Woche nach Übergabe der Ware
vom Auftraggeber schriftlich spezifiziert mitgeteilt werden.
Sogenannte „versteckte Mängel“, die nach unverzüglicher
Unter suchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den
Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängel -
rüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware zum Abruf
bereitgestellt oder als Lieferung übergeben wurde, beim Auftragnehmer
schriftlich eintrifft.
Vom Auftragnehmer infolge Unleserlichkeit von Manuskripten
nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druck -
vorlage erforder liche Änderungen, insbesondere Korrektu -
ren vom Auftraggeber und Autor, werden nach der dafür auf -
gewendeten Ar beits zeit und dem erforderlichen Material ein -
satz zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
diese entstehenden Kosten dem Auftraggeber und
Autor vor Ausführungs beginn mitzuteilen. Der Auftragneh -
mer führt diese vom Auftraggeber und Autor mitgeteilten
Änderungen als Auftrag ohne jegliche Auftrags bestätigung
gegen Berechnung an den Auftraggeber aus.
3.) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftrag neh mer
nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und
zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zuge -
sicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder sei -
nem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässig -
keit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten
Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatz lieferung. Im
Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbes -
serung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch
vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es
sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehil -
fen fallen Vorsatz oder grobe Fahr lässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag eine vom Auftragnehmer oder Auftraggeber
bestellte Lohnveredlungsarbeit oder eine buchbinderische
Weiterverarbeitung des Druckerzeug nisses zum Gegen -
stand, so haftet der Auftragnehmer nicht für dadurch ver -
ursachte Beeinträchtigungen an den zu veredelnden oder
weiterzuverarbeitenden Erzeugnissen, sofern der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4.) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht
zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn,
dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich
ohne Interesse ist.
5.) Bei farbigen Reproduktionen sind geringfügige Abwei -
chungen vom Original nicht zu beanstanden. Das gleiche
gilt beim Vergleich von Proofs usw. mit dem Endprodukt.
6.) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der
eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In
einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an
den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein
Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Ver -
schulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche
Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7.) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten
Ware sind nicht zu beanstanden. Berechnet wird die gelieferte
Menge. Bei Lieferungen aus Materialsonder an fertigun -
gen erhöht sich der Prozentsatz auf 20%.
8.) Die Datenverarbeitung von Datenträgern des Auftragge -
bers ist nur möglich, wenn die Programmversion des Auf -
traggebers mit der des Auftragnehmers identisch ist.
9.) Für nachweislich entstandene Schäden, bedingt durch
Störungen von Datenträgern des Auftraggebers, wie bei
„Viren“ o. dgl., haftet dieser gegenüber dem Auftragnehmer.
Vll. Verwahren, Versicherung
1.) Rohstoffe, Vorlagen, Druckträger und andere der Wieder -
verwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertig -
erzeugnisse werden nur nach vorheriger schriftlicher Ver -
einbarung und gegen besondere Vergütung, über den Fertig -
stellungs- bzw. Auslieferungstag der bestellten Ware hinaus,
verwahrt. Sich ergebende Datenbestände aus Text- und
Bildbearbeitungen werden zu weiteren Produktions zwecken
ebenfalls nicht grundsätzlich archiviert. Der Auf trag nehmer
haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2.) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, so -
weit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum
Auslieferungstermin der bestellten Ware pfleglich behandelt.
Fordert der Auftraggeber diese von ihm zur Verfügung gestell -
ten Gegenstände nicht zum Auslieferungs termin vom Auftrag -
nehmer ab, so entfällt für den Auftrag neh mer jede weitere
Verwahrungspflicht. Für Beschädi gun gen haftet der Auftrag -
nehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.) Für den richtigen und vollständigen Datenbestand auf
Datenträger, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhal -
ten hat, haftet der Auftragnehmer bei Datenverlust nicht. Dem
Auftraggeber wird dringend empfohlen, wegen evtl. Daten -
verlust auf dem Transportweg oder beim Auftrag nehmer,
sicherheitshalber ausreichende Duplikate/Kopien anzufertigen.
Das gleiche gilt für Vorlagen und Manuskripte.
4.) Sollen vorstehend bezeichnete Gegenstände versichert
sein, hat der Auftraggeber die Versicherung zu besorgen.
Vlll. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, wie
Periodika, gelten nur unter Zugrundelegung dieser Ge -
schäfts bedingungen und können nur mit einer Frist von min -
destens 3 Monaten zum Ende eines Monats schriftlich
gekündigt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
IX. Eigentum, Urheberrecht
1.) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertrags er -
zeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere
Filme und Offsetdruckplatten, bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftrag neh -
mers und werden nicht ausgelielert.
2.) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Aus füh -
rung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheber rechte
Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragneh -
mer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
X. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit
Zustimmung des Auftraggebers auf seine Firma hinweisen.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern,
wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Xl. Datenschutz
Firmen- und personenbezogene Daten des Auftraggebers
werden für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf unter
Beach tung der gesetzlichen Bestimmungen beim Auf trag -
nehmer per EDV gespeichert. Der Auftraggeber ist darüber
hierdurch informiert, weitere Benachrichtigungen erfolgen
nicht.
Xll. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Ver -
tragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitig -
keiten einschließlich Wechsel- und Urkunden prozesse ist
der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber
Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
2.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Be -
stimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun -
gen nicht berührt